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NEWHOUSE STUDIO
allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des NEWHOUSE STUDIO mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vorher schriftlich bestätigt worden sind.
2. Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen NEWHOUSE STUDIO und dem Mieter bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung von Gegenständen bzw. Räumlichkeiten sind verbindlich.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßiger Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Des weiteren verpflichtet der Mieter sich, bei der Benutzung des angemieteten Studios durch sein Verhalten und durch die vorhandenen Einrichtungen eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und der Nachbarn zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von austretendem Blitzlicht durch Verdunklung der Fenster und Türen und für Vermeidung von Lärmbelästigung durch geöffnete Fenster und Türen. Mit ihm in diesen Räumlichkeiten tätige Personen hat der Mieter besonders auf diesen Punkt hinzuweisen.
4. Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Bei der Vermietung von Gegenständen außerhalb des Studios hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Gegenstände. Diese Kaution ist in Form von Bargeld darzubringen. Die Kaution wird dem Mieter nach beanstandungsloser Rückgabe wieder ausgehändigt.
5. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses ist unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite "www.newhousestudio.de" eingesehen werden kann. Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Der Mietpreis ist innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe, ohne Abzüge, zu entrichten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Tagesmietsatz für vermietete Gegenstände beinhaltet einen Zeitraum von 24 Stunden. Bei Überschreitung dieser Zeit wird zuzüglich ein Stundenmietsatz von 15% der Tagesmiete, ab sechs Stunden ein weiterer Tagesmietsatz berechnet. Kosten für den Transport der gemieteten Geräte sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden gesondert berechnet.
6. Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen und die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und daraus resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Rentgebühren). Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
7. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet.
8. Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.
9. Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden.
10. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters, werden dem Mieter
Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25%
- bis 2 Tage vor Mietbeginn: 75%
- danach: 100%
11. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
12. Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.